Organisationsstrukturelle Aspekte im Stadtmarketing – Aktuelle Entwicklungen aus juristischer Perspektive


Datum: 03.09.2024

Das Seminar bietet Personen in leitender Funktion im Stadtmarketing Einblick in die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und relevanten Veränderungen. 

Unsere Themen 2024:

Anlass:

In Zeiten wegbrechender Steuereinnahmen bei Bund und Ländern, „leeren Fördertöpfen“ und „klammer Haushaltskassen“ will die freiwillige Pflichtaufgabe ‚Ganzheitliches Stadtmarketing‘ neu organisiert und finanziert werden. Zunehmend sind steuerliche und haushälterische Aspekte starke Entscheidungstreiber. Mitunter geraten demgegenüber inhaltlich-fachliche Argumente in den Hintergrund. Schwerpunktthemen in diesem Jahr sind:

Organisation von Stadtmarketing:

  1. Auswahlentscheidung – Umsetzung von Stadtmarketing als Dienststelle, GmbH und/oder Verein? Wann „lohnt“ welche Rechts- oder Betriebsform? Stadtmarketing ausgliedern oder in die Verwaltung reintegrieren?
  2. Organisationsrahmen des Stadtmarketings – warum „braucht“ es wann wie viele Organisationseinheiten für ein erfolgreiches und nicht nur passables Modell im Stadtmarketing?

Finanzierung von Stadtmarketing, auch unter steuerlichen, vergaberechtlichen und
EU-beihilferechtlichen Aspekten:

  1. Steuerrecht in Stadtmarketing und Tourismus:

Sind der Kurbetrieb einer Gemeinde, dauerdefizitäre Verluste eines Marketingunternehmens dieser Gemeinde sowie ein Glühweinstand der Gemeinde auf einem Weihnachtsmarkt der Nachbargemeinde zur Verrechnung von Gewinnen und Verlusten zusammenfassbar als „gleichartige“ Betriebe gewerblicher Art?

  1. Vergabe im Stadtmarketing:

Vermeidbare Fehler in Vergabeverfahren und die Bildung von Liederanten-Pools bei Stadtfesten

  1. EU-Beihilferecht im Stadtmarketing:

Unterstützung aus öffentlichen Kassen in Höhe von bis zu 1.050.000,- Euro möglich – die neuen ‚de-minimis- Verordnungen‘!

Veranstaltungsorganisation:

  1. „Geschäftsbesorgung, Dienstleistungs- & Flächenmanagement“ im öffentlichen Raum – Alte Hüte neu aufgesetzt!
  2. Die „neuen“ Fördervereine des Stadtmarketings als kollaborative Partner der städtischen Stadtmarketing GmbH!
  3. Umfang und Grenzen zulässiger wirtschaftlicher Betätigung von Stadtmarketingvereinen

Referent des Seminars ist Andreas Schriefers (Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator) vom anwaltsKontor Schriefers Rechtsanwälte in Düsseldorf, das bundesweit Kommunen und deren Organisationen in gesellschafts-, beihilfe-, steuer- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen berät. RA Andreas Schriefers ist zudem Rechtsbeistand
des bcsd e.V.

Das Seminar beginnt um 9:30 Uhr und endet ca. um 16 Uhr

Hier können Sie sich auf der bcsd-Website anmelden.

Einzelseminar (Kann nicht als Wahlmodul für das ICR Studium gebucht werden)
Kosten:
Die Teilnahmegebühr beträgt 345 Euro für Mitglieder des bcsd e.V. bzw. 395 Euro für Nichtmitglieder. Für Mitglieder einer Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- oder Rechtsanwaltskammer oder sonstiger Berufsständeorganisation beträgt die Teilnahmegebühr 569 Euro. Bei Anmeldung mehrerer Teilnehmer:innen aus derselben Organisation erhalten der zweite und alle weiteren Teilnehmer:innen jeweils 10% Preisnachlass. Die Rechnungsstellung erfolgt zusammen mit der verbindlichen Teilnahmebestätigung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; die Teilnahmeberechtigung erfolgt nach Posteingang. Die bcsd behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl die Veranstaltung ausfallen zu lassen.
Ort:
Zoom
Veranstalter:
Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.V.
Dozierende:
RA Andreas Schriefers