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Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium in einem der folgenden Bereiche:

  • Volks- und Betriebswirtschaftslehre
  • Stadtentwicklung und Raumplanung
  • Rechts- und Verwaltungswissenschaften
  • Geographie- oder Architekturwissenschaften
  • Sozial- oder Kommunikationswissenschaften

Als Alternative sollte der Studierende mindestens eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen können oder durch einen formlosen Antrag, sich um die Zulassung bewerben.